Skitouren in Norwegen vom Schiff

Wo sich Feuer, Eis und Pulverschnee treffen

Die Welt auf Skiern erkunden – im Winter vielleicht die schönste Art zu Reisen.

Unsere Reise führt uns nach Norwegen – dem Land der unendlichen Skitouren Möglichkeiten, Wikinger, Wale und atemberaubenden Natur. In 8 Tagen haben wir ausreichend Zeit um mit dem Schiff die beste Skitouren im Lyngenfjord zu erreichen. In der früh werden wir mit den Zodiaks and Land gebracht und nach der Tour wieder abgeholt. Wir starten jeden Tag vom Meer aus und beenden dort unsere Tour auch wieder 😉

Der Lyngenfjord

ist 121km lang und, an seiner breitesten Stelle, ca. 90km breit. Auf beiden Seiten des Fjords finden wir sowohl am Festland, als auch auf den kleinen Inseln perfekte Skitourenberge. Das Highlight mit Schiff: Wir lassen uns in einem Seitenfjord absetzten, überschreiten eine kleine Gebirgskette mit Gipfel und lassen uns auf der anderen Seite wieder abholen. Aber nicht nur die Berge der Lyngenalpen sind für uns erreichbar: Auch die Berge auf den Inseln und den Bezirken Karlsøy, Nordreisa und Skjervøy liegen in nächster Nähe und zeigen was Norwegen kann 😉

Vor Ort

werden wir zwei oder drei Bergführer mit jeweils einer Gruppe sein. Die erste Gruppe wird etwas sportlicher unterwegs sein und z.B. nochmal irgendwo aufsteigen während es die zweite Gruppe etwas entspannter angehen lässt. So bietet sich jeden Tag aufs neue die Gelegenheit, sich selber neu zuzuordnen. Jedoch liegt der Fokus bei beiden Gruppen auf Genussskitouren und der Abfahrt und nicht dem sammeln möglichst vieler Höhenmeter 😉

Untergebracht sind wir

auf der M/S Polargirl. Ein ehemaliges Passagierschiff, das für uns das ideale schwimmende Basislager darstellt. Zweier-, Dreier- oder Viererkajüten, geräumige Aufenthaltsräume sowie eine Sauna und ein Hottub machen uns den Aufenthalt so angenehm wie möglich. Das ausgezeichnete Essen wird jeden Tag in der Kombüse frisch zubereitet und bietet selbstverständlich die ein oder andere Norwegische Spezialität. An Bord steht genügend Platz zum trocknen der Ausrüstung zu Verfügung.

Preis

auf Anfrage

Termin

auf Anfrage

Infos

Stelle eine unverbindliche Anfrage
  • Staatlich geprüfte Berg- und Skiführer

  • Übernachtungen mit Vollpension

    7x Übernachtung & Halbpension am Schiff in 2er oder 4er Kabinen

  • null

    Skitouren

    6 geführte Skitouren

  • Flug bis/ab Tromsö

  • Skitransport & Zusatzgepäck

    Skitransport: ca. 38,- pro Strecke (am Flughafen zu bezahlen)

    weitere Gepäckstücke zusätzlich zum Freigepäck

  • Getränke

  • Nicht genannte Mahlzeiten

  • Ausgaben persönlicher Art

  • Reiserücktrittsversicherung

Charakter der Reise und persönliche Voraussetzungen

Die Skitouren führen über meist gletscherfreies Gelände. Du brauchst ausreichend Kondition für Aufstiege bis zu ca. 1200 Höhenmetern. Manchmal bietet es sich an, zwei kleinere Touren an einem Tag zu unternehmen oder im Zuge einer Überschreitung mehrere Gipfel zu kombinieren. Für die Aufstiege ist Spitzkehrentechnik erforderlich. Übung im Umgang mit Harscheisen ist empfehlenswert. Die Abfahrten erfordern sicheres Fahren in alpinem Gelände.

Ausrüstung/Wetter

Die Temperaturen lassen sich am ehesten mit dem Temperaturen in des Ostalpen im Januar/Februar vergleichen. Wesentlich kälter, besonders bei Wind, kann es auf den Bergen werden. Mit der Anmeldung kommt eine detaillierte Ausrüstungsliste um diversen Empfehlungen.

Zusatzinformation

Unterlagen
Mit Deiner Buchungsbestätigung erhältst du:
– Informationen zur weiteren Buchungsabwicklung
– ausführliche Ausrüstungs- und Checkliste für diese Reise
– Rechnung

Vorgesehener Reiseverlauf

1. Tag: Flug München – Tromsö
Flug von München nach Tromsö mit Ankunft gegen 16 Uhr. Transfer vom Flughafen an den Hafen und beziehen der Kajüten. Allgemeine Begrüßung und Einweisung in das Schiff. Eventuell laufen wir am Abend noch aus.

2. bis 7. Tag: Skitouren entlang des Lyngenfjords
Im Lyngenfjord steuern wir vor allem sie Skitouren an, die mit dem Auto nicht erreichbar sind. So können wir den Vorteil, den uns das Schiff bietet optimal ausnutzen. Je nach Verhältnissen stehen diverse kleine Überschreitungen auf dem Programm. Die Skitouren bewegen sich zwischen 600 und 1200 Aufstiegsmetern. Häufig kann nochmal an einen zweiten Gipfel aufgestiegen werden. Am Letzten Abend werden wir mit dem Schiff zurück nach Tromsö fahren. Ansonsten legt das Schiff für die Nacht an diversen kleinen Handelsstationen an. Hier können häufig Postkarten verschickt werden oder Bedarfsartikel aufgefüllt werden.

8. Tag: Transfer zum Flughafen und Heimreise
Mit Taxis werden wir zum Flughafen gebracht und treten die Heimreise an

Für die Norwegen Reise nach Langen gelten die AGB von DIE BERGFÜHRER

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Die Bergführer, Inhaber Franz Perchtold

page1image1741885840

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen DIE BERGFÜHRER (nachfolgend: Veranstalter) und dem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde).
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als der Verwender ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Teilnahmeberechtigte/ Schlechtwetterregelung

(1) Teilnehmen an den Veranstaltungen kann jeder, der gesund ist, der den speziellen Anforderungen an die jeweilige Veranstaltung genügt und der die entsprechende Ausrüstung mitführt, soweit diese nicht vom Veranstalter gestellt wird. (2) Der Veranstalter bzw. dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung Kunden auszuschließen, die den unter Absatz (1) genannten Anforderungen nicht entsprechen. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsvergütung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

(3) Wetter- oder wasserstandsbedingte Veranstaltungsabsagen unterliegen der ausschließlichen Entscheidung des Veranstalters. In diesem Falle erhält der Kunde einen Gutschein, der ihn berechtigt innerhalb von zwei Jahren eine gleichwertige Veranstaltung nach seiner Wahl zu besuchen.

§ 3 Angebot, Vertragsabschluss und Leistungsumfang

(1) Das Angebot des Veranstalters ist freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter und mit dem dort bezeichneten Leistungsumfang zustande.
(3) Alle Veranstaltungen werden vom Veranstalter gewissenhaft, präzise und sorgfältig vorbereitet. Der Veranstalter stellt dafür seine Dienste zur Verfügung. Ein darüberhinausgehender Erfolg, gleich welcher Art, insbesondere ein Gipfelerfolg oder andere subjektive Vorstellungen, die der Kunde mit der Veranstaltung verbindet, ist ausdrücklich nicht geschuldet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten für die Leistungen die in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeführten Preise.
(2) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung wie folgt sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig:

  • Anzahlung in Höhe von 100,00 EUR mit Rechnungszugang bei Veranstaltungen / Touren im Alpenraum
  • Anzahlung in Höhe von 20% bei Veranstaltungen /Touren außerhalb des Alpenraums sowie bei Touren mit Schiffsbeförderung nach Aushändigung des Insolvenzversicherungsscheins nebst Reisebestätigung (Rechnung),ausgeschlossen Flugvermittlung. In Einzelfällen maximal jedoch 500,-€.
  • Restbetrag spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn.(3) Erfolgt der Vertragsabschluss und die Rechnungsstellung weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, so ist die Vergütung sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig.§ 5 Rücktritt

    (1) Der Kunde kann von dem Vertrag vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist in Schriftform zu erklären und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

    Veranstaltungen/Touren im Alpenraum:

  • 44 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises, maximal 60,-€ pro Person.
  • 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.
  • Ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 70% des Veranstaltungspreises.
  • Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 95% des Veranstaltungspreises.Veranstaltungen/Touren außerhalb des Alpenraums:
  • Bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 15% des Veranstaltungspreises.
  • 60 bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises.
  • 44 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises
  • 20 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des Veranstaltungspreises.
  • Ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises.
  • Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 95% des Veranstaltungspreises.Veranstaltungen/Touren mit Schiffsbeförderung:
  • Bis zum 91. Tag vor Reisebeginn 35% des Veranstaltungspreises.
  • 90 bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des Veranstaltungspreises.
  • 60 Tage vor Reisebeginn 95% des Veranstaltungspreises.§ 6 Haftungsausschluss(1) Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmun gen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

    (2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere

wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 6, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 7.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Re gelungen nicht verbunden.

§ 7 Verzugshaftung

(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
(2) Der Veranstalter haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Veranstalters für den Schadensersatz neben der Leistung auf 15 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Veranstalter etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Re gelungen nicht verbunden.

§ 8 Unmöglichkeitshaftung

(1) Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 15 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

(2) Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Re gelungen nicht verbunden.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit einer solchen Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechts kräftig festgestellt ist.

§ 10 Schriftform

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung oder vom Veranstalter besonders Bevollmächtigte. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des Veranstalters bestätigt werden.
(2) Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 11 Gerichtsstand/ Anwendbares Recht

(1) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters.
(2) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

§ 12 Leihausrüstung

(1) Leihmaterial, das von DEN BERGFÜHRERN ausgeliehen wird und beschädigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird, ist auf jeden Fall an DIE BERGFÜHRER in vollem Umfang zu ersetzen. Ob dies im Rahmen einer Veranstaltung von DIE BERGFÜHRER erfolgt oder nicht, ist unerheblich.

§ 13 Foto-/Videorechte

(1) Fotos/Videos, die entweder von unserem Bergführer oder von anderen Teilnehmern im Rahmen unserer Kurse, Touren und Reiseveranstaltungen gemacht werden, können per Bilderlink (z.B. Dropbox) an alle Teilnehmer zum Download verschickt werden. Weiter können Fotos/Videos für Werbezwecke im Bergschulprogramm, auf der Homepage, in Printmedien und in Social Media (z.B. Instagram, Facebook) verwendet werden. Wenn Sie dies nicht möchten, muss dies schriftlich dem Veranstalter (per Mail: info@die-bergfuehrer.de) mitgeteilt werden. Wenn keine Mitteilung erfolgt, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung und entsprechender Verwendung einverstanden sind. Die Rechte für die Fotos liegen bei dem jeweiligen Fotografen.

page2image1743982816

Leistungen
  • Staatlich geprüfte Berg- und Skiführer

  • Übernachtungen mit Vollpension

    7x Übernachtung & Halbpension am Schiff in 2er oder 4er Kabinen

  • null

    Skitouren

    6 geführte Skitouren

Zusatzkosten
  • Flug bis/ab Tromsö

  • Skitransport & Zusatzgepäck

    Skitransport: ca. 38,- pro Strecke (am Flughafen zu bezahlen)

    weitere Gepäckstücke zusätzlich zum Freigepäck

  • Getränke

  • Nicht genannte Mahlzeiten

  • Ausgaben persönlicher Art

  • Reiserücktrittsversicherung

Reiseinfos

Charakter der Reise und persönliche Voraussetzungen

Die Skitouren führen über meist gletscherfreies Gelände. Du brauchst ausreichend Kondition für Aufstiege bis zu ca. 1200 Höhenmetern. Manchmal bietet es sich an, zwei kleinere Touren an einem Tag zu unternehmen oder im Zuge einer Überschreitung mehrere Gipfel zu kombinieren. Für die Aufstiege ist Spitzkehrentechnik erforderlich. Übung im Umgang mit Harscheisen ist empfehlenswert. Die Abfahrten erfordern sicheres Fahren in alpinem Gelände.

Ausrüstung/Wetter

Die Temperaturen lassen sich am ehesten mit dem Temperaturen in des Ostalpen im Januar/Februar vergleichen. Wesentlich kälter, besonders bei Wind, kann es auf den Bergen werden. Mit der Anmeldung kommt eine detaillierte Ausrüstungsliste um diversen Empfehlungen.

Zusatzinformation

Unterlagen
Mit Deiner Buchungsbestätigung erhältst du:
– Informationen zur weiteren Buchungsabwicklung
– ausführliche Ausrüstungs- und Checkliste für diese Reise
– Rechnung

Reiseverlauf

Vorgesehener Reiseverlauf

1. Tag: Flug München – Tromsö
Flug von München nach Tromsö mit Ankunft gegen 16 Uhr. Transfer vom Flughafen an den Hafen und beziehen der Kajüten. Allgemeine Begrüßung und Einweisung in das Schiff. Eventuell laufen wir am Abend noch aus.

2. bis 7. Tag: Skitouren entlang des Lyngenfjords
Im Lyngenfjord steuern wir vor allem sie Skitouren an, die mit dem Auto nicht erreichbar sind. So können wir den Vorteil, den uns das Schiff bietet optimal ausnutzen. Je nach Verhältnissen stehen diverse kleine Überschreitungen auf dem Programm. Die Skitouren bewegen sich zwischen 600 und 1200 Aufstiegsmetern. Häufig kann nochmal an einen zweiten Gipfel aufgestiegen werden. Am Letzten Abend werden wir mit dem Schiff zurück nach Tromsö fahren. Ansonsten legt das Schiff für die Nacht an diversen kleinen Handelsstationen an. Hier können häufig Postkarten verschickt werden oder Bedarfsartikel aufgefüllt werden.

8. Tag: Transfer zum Flughafen und Heimreise
Mit Taxis werden wir zum Flughafen gebracht und treten die Heimreise an

weitere Impressionen
AGB

Für die Norwegen Reise nach Langen gelten die AGB von DIE BERGFÜHRER

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Die Bergführer, Inhaber Franz Perchtold

page1image1741885840

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen DIE BERGFÜHRER (nachfolgend: Veranstalter) und dem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde).
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als der Verwender ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Teilnahmeberechtigte/ Schlechtwetterregelung

(1) Teilnehmen an den Veranstaltungen kann jeder, der gesund ist, der den speziellen Anforderungen an die jeweilige Veranstaltung genügt und der die entsprechende Ausrüstung mitführt, soweit diese nicht vom Veranstalter gestellt wird. (2) Der Veranstalter bzw. dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung Kunden auszuschließen, die den unter Absatz (1) genannten Anforderungen nicht entsprechen. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsvergütung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

(3) Wetter- oder wasserstandsbedingte Veranstaltungsabsagen unterliegen der ausschließlichen Entscheidung des Veranstalters. In diesem Falle erhält der Kunde einen Gutschein, der ihn berechtigt innerhalb von zwei Jahren eine gleichwertige Veranstaltung nach seiner Wahl zu besuchen.

§ 3 Angebot, Vertragsabschluss und Leistungsumfang

(1) Das Angebot des Veranstalters ist freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter und mit dem dort bezeichneten Leistungsumfang zustande.
(3) Alle Veranstaltungen werden vom Veranstalter gewissenhaft, präzise und sorgfältig vorbereitet. Der Veranstalter stellt dafür seine Dienste zur Verfügung. Ein darüberhinausgehender Erfolg, gleich welcher Art, insbesondere ein Gipfelerfolg oder andere subjektive Vorstellungen, die der Kunde mit der Veranstaltung verbindet, ist ausdrücklich nicht geschuldet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten für die Leistungen die in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeführten Preise.
(2) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung wie folgt sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig:

  • Anzahlung in Höhe von 100,00 EUR mit Rechnungszugang bei Veranstaltungen / Touren im Alpenraum
  • Anzahlung in Höhe von 20% bei Veranstaltungen /Touren außerhalb des Alpenraums sowie bei Touren mit Schiffsbeförderung nach Aushändigung des Insolvenzversicherungsscheins nebst Reisebestätigung (Rechnung),ausgeschlossen Flugvermittlung. In Einzelfällen maximal jedoch 500,-€.
  • Restbetrag spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn.(3) Erfolgt der Vertragsabschluss und die Rechnungsstellung weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, so ist die Vergütung sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig.§ 5 Rücktritt

    (1) Der Kunde kann von dem Vertrag vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist in Schriftform zu erklären und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

    Veranstaltungen/Touren im Alpenraum:

  • 44 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises, maximal 60,-€ pro Person.
  • 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.
  • Ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 70% des Veranstaltungspreises.
  • Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 95% des Veranstaltungspreises.Veranstaltungen/Touren außerhalb des Alpenraums:
  • Bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 15% des Veranstaltungspreises.
  • 60 bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises.
  • 44 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises
  • 20 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des Veranstaltungspreises.
  • Ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises.
  • Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 95% des Veranstaltungspreises.Veranstaltungen/Touren mit Schiffsbeförderung:
  • Bis zum 91. Tag vor Reisebeginn 35% des Veranstaltungspreises.
  • 90 bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des Veranstaltungspreises.
  • 60 Tage vor Reisebeginn 95% des Veranstaltungspreises.§ 6 Haftungsausschluss(1) Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmun gen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

    (2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere

wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 6, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 7.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Re gelungen nicht verbunden.

§ 7 Verzugshaftung

(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
(2) Der Veranstalter haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Veranstalters für den Schadensersatz neben der Leistung auf 15 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Veranstalter etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Re gelungen nicht verbunden.

§ 8 Unmöglichkeitshaftung

(1) Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 15 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

(2) Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Re gelungen nicht verbunden.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit einer solchen Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechts kräftig festgestellt ist.

§ 10 Schriftform

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung oder vom Veranstalter besonders Bevollmächtigte. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des Veranstalters bestätigt werden.
(2) Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 11 Gerichtsstand/ Anwendbares Recht

(1) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters.
(2) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

§ 12 Leihausrüstung

(1) Leihmaterial, das von DEN BERGFÜHRERN ausgeliehen wird und beschädigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird, ist auf jeden Fall an DIE BERGFÜHRER in vollem Umfang zu ersetzen. Ob dies im Rahmen einer Veranstaltung von DIE BERGFÜHRER erfolgt oder nicht, ist unerheblich.

§ 13 Foto-/Videorechte

(1) Fotos/Videos, die entweder von unserem Bergführer oder von anderen Teilnehmern im Rahmen unserer Kurse, Touren und Reiseveranstaltungen gemacht werden, können per Bilderlink (z.B. Dropbox) an alle Teilnehmer zum Download verschickt werden. Weiter können Fotos/Videos für Werbezwecke im Bergschulprogramm, auf der Homepage, in Printmedien und in Social Media (z.B. Instagram, Facebook) verwendet werden. Wenn Sie dies nicht möchten, muss dies schriftlich dem Veranstalter (per Mail: info@die-bergfuehrer.de) mitgeteilt werden. Wenn keine Mitteilung erfolgt, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung und entsprechender Verwendung einverstanden sind. Die Rechte für die Fotos liegen bei dem jeweiligen Fotografen.

page2image1743982816

Ähnliche Touren