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    Allgemeine Reisebedingungen / AGB

     

    1. Abschluss des Reisevertrags / Verpflichtung des Kunden

    1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

    1.2. Die Buchung muss auf elektronischem Wege per E-Mail erfolgen. Der Reiseveranstalter bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

    1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

    1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung auf elektronischem Wege übermitteln.

     

    1. Bezahlung

    2.1 Der vollständige Reisepreis ist vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss auf das vom Reiseveranstalter angegebene Konto zu überweisen.

    2.3. Leistet der Kunde den Reisepreis nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise an einen Dritten zu verkaufen.

    2.4. Bei kurzfristigen Buchungen (d.h. solche, die innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt getätigt werden) ist der Reisepreis unverzüglich fällig.

     

    1. Leistungsänderungen / Preisänderungen

    3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

    3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

    3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

     

    1. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

    4.1. Der Kunde kann bis zu 21 Tagen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter per E-Mail zu erklären.

    4.2. Tritt der Kunde fristgerecht vor Reisebeginn zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vollständigen Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

    4.3 Tritt der Kunde bis 14 Tage vor Reisebeginn von der Reise zurück, so fallen 30% des Reisepreises an. Bei noch späterem Reiserücktritt fallen 50% des Reisepreises an. Bei Rücktritt durch den Kunden innerhalb der letzten 7 Tage vor Reisebeginn, fallen 100% der Reisekosten zu Lasten des Teilnehmers an.

    4.4 Bei vorzeitigem Abbruch oder Unterbrechung der Reise kann keine Rückerstattung erfolgen.

     

    1. Stornierung durch den Veranstalter

    5.1 Beteiligen sich an einem Reiseangebot zu wenige Teilnehmer, oder liegen andere Umstände vor (Wetterbedingungen, Sicherheit, behördliche Maßnahmen oder anderweitige höhere Gewalten), die eine Durchführung der Reise verhindern, so kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Falls der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzangebote umbuchen will oder kann, werden ihm die geleisteten Zahlungen (abzüglich der schon beanspruchten Leistungen) selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

     

    1. Umbuchungen

    6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bis zum 21. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 10% des Reisepreises erheben.

    6.2. Bis zum 14. Tag vor Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

     

    1. Nicht in Anspruch genommene Leistung

    7.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

     

    1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

    8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert.

    8.2 Ein Rücktritt ist bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

    8.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

    1. Mindestteilnehmerzahl

    9.1 Bei ungenügender Teilnehmerzahl (<12 Personen) ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise bis 7 Tage vor Beginn abzusagen.

     

    1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

    10.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei groben Verstößen kann auch ein sofortiger Ausschluss in Betracht kommen. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

     

    1. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

    11.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

     

    1. Versicherungen

    12.1 Der Kunde beteiligt sich an sportlichen Betätigungen jeglicher Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken (alpine Gefahren, (Sport-) Verletzungen, u.ä.) verbunden Tätigkeiten auf eigene Gefahr. Jeder Kunde ist daher für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich (empfohlen werden: Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung, inklusive Bergungskosten- Helikopterkosten, Reiskostenrücktrittsversicherung, Haftpflichtversicherung).

     

    1. Kundenanforderungen und Programme

    13.1 Das Mindestalter der Teilnehmenden Kunden beträgt 18 (achtzehn) Jahre. Der Kunde erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Beteiligung an entsprechenden Reiseprogrammen bestehen. Während der Reiseprogramme ist der Reiseleitung Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattungen zur Folge. Kunden, die Reiseprogramme buchen, müssen über die entsprechenden Anforderungen (körperlich, physisch und psychisch) verfügen. Kosten nicht in Anspruch genommener Programmleistungen werden nicht erstattet.

     

    1. Rechtswahl und Gerichtsstand

    14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich japanisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

     

    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

     

    1. Datenspeicherung

    16.1 Alle personenbezogenen Daten werden vom Reiseveranstalter ausschließlich für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

     

    1. Haftung

    17.1 Der Veranstalter steht für Mängel bei der Durchführung der Reise ein, sofern es sich um einen Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung darstellen. Diese Haftung gilt in jedem Fall nur bis zur Höhe des vereinbarten Reisepreises und nur für den unmittelbaren entstandenen Schaden. Der Reisveranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden vom Veranstalter oder einer Hilfsperson des Veranstalters verursacht worden ist. Für Handlungen des Reiseleiters haftet der Veranstalter nur, soweit dieser schuldhaft handelt. Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Art von Bewegung im alpinen Gelände, ein Restrisiko mit sich bringt. Unfälle sind nie ausgeschlossen. Mit der Buchung einer Reise akzeptiert der Kunde dieses Restrisiko.

     

    1. Programmänderungen

    18.1 Die Reisen finden bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich vor, aus Gründen der Sicherheit wie bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, ungünstigen Verhältnissen oder mangelnder Kondition der Teilnehmer das Programm zu ändern. Die Teilnehmer erklären sich durch ihre Zustimmung auf dem Anmeldeformular mit diesem Umstand einverstanden. Freeriden ist ein Outdoorsport. Das Programm des jeweiligen Camps und Tages richtet sich nach den aktuellen Schnee- und Witterungsbedingungen und kann daher von Camp zu Camp variieren. Der Reiseveranstalter kann somit auch nicht für jedes Camp alle angebotenen Inhalte garantieren.

     

    1. Veranstalter

    Der Veranstalter ist

    Caja Schöpf